Welche Angaben braucht ein Zählerstand?
Mindestens Parzelle, Zählernummer, Medium, Wert und Ablesedatum. Ablesende Person, Vorwert, Foto und Bemerkung verbessern die Nachvollziehbarkeit.
Hilfsmittel / Wasser und Strom
Kostenloser druckbarer Zählerablesungsbogen und CSV-Vorlage für Wasser- und Stromzähler mit Parzelle, Zählernummer, Wert, Foto und Prüfung.
Der Bogen verbindet Parzelle, Zählernummer, Medium, alten und neuen Wert, Ablesedatum, Nachweis und Auffälligkeiten. Damit bleibt die spätere Verbrauchsabrechnung prüfbar.
Für: Zählerwarte, Vorstand, Kasse und mit der Ablesung beauftragte Mitglieder
Trage alle aktiven Zähler mit Parzelle, Medium, Zählernummer und letztem bestätigten Wert vorab ein. Markiere getauschte, stillgelegte oder neu eingebaute Geräte. So wird beim Rundgang sichtbar, wenn ein Zähler fehlt oder nicht zur Liste passt.
Lege Stichtag, Ableseteam und Umgang mit nicht zugänglichen Parzellen fest. Bei Selbstablesung braucht der Verein einen klaren Übermittlungsweg und eine Frist.
Vergleiche die sichtbare Zählernummer mit dem Bogen, bevor der Wert eingetragen wird. Notiere ganze und gegebenenfalls dezimale Stellen so, wie es das Gerät vorsieht. Ein Foto sollte Nummer und Anzeige erkennen lassen.
Auffälligkeiten wie beschädigte Plombe, stehender Zähler, Leckage oder unerwartet hoher Verbrauch gehören in die Bemerkung und werden vor Freigabe geklärt.
Berechne die Differenz zum Vorwert und prüfe negative oder ungewöhnlich hohe Verbräuche. Bei einem Zählerwechsel werden alter Endwert und neuer Startwert in getrennten Zeilen dokumentiert.
Erst ein geprüfter Wert fließt in die Abrechnung ein. Papierbögen und Fotos werden nach einem festgelegten Verfahren digitalisiert, zugeordnet und entsprechend dem Dokumentationskonzept aufbewahrt.
Zusätzliche Zeilen entstehen beim Ausdruck automatisch auf der Folgeseite; für größere Anlagen steht die CSV-Vorlage bereit.
| Parzelle | Medium | Zählernummer | Vorwert | Neuer Wert | Datum | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
Mindestens Parzelle, Zählernummer, Medium, Wert und Ablesedatum. Ablesende Person, Vorwert, Foto und Bemerkung verbessern die Nachvollziehbarkeit.
Alter Zähler mit Ausbauwert und neuer Zähler mit Einbaudatum und Startwert werden getrennt dokumentiert.
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Geprüft am 10. Juli 2026. Gesetze, Satzungen und Verbandsregeln können sich ändern; im Einzelfall bitte fachlich prüfen.